SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT

Brandschutz auf der Baustelle: Baustellenorganisation, Rettungswege und Brandschutzmaßnahmen

Text: B. Wieneke | Foto (Header): © foto_tech – stock.adobe.com

Brandschutz auf Baustellen unterscheidet sich grundsätzlich von den Maßnahmen, die bei einem fertiggestellten Bauvorhaben greifen. Während der Bauphase kommt vor allem den organisatorischen Brandschutzmaßnahmen besondere Bedeutung zu. Für den Brandschutz auf der Baustelle ist der Bauleiter verantwortlich.

Auszug aus:

Der Bauleiter
Ausgabe Juni 2018
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Brandschutz spielt mittlerweile in der Genehmigungs- und Ausführungsphase von Bauvorhaben eine zentrale Rolle. Hierzu werden detaillierte Brandschutzkonzepte oder Brandschutznachweise erarbeitet, die während der Bauzeit umgesetzt werden. Die Brandschutzplanung hat dabei das fertiggestellte Objekt in seiner späteren Nutzung im Blick, und nicht die Sicherheit auf der Baustelle während der Bauphase.

 

Besondere Risiken auf Baustellen

Baustellen verändern sich täglich und damit ändert sich auch die Risikosituation. In der Rohbauphase sind die Brandgefahren noch vergleichsweise klein. Die Zahl der anwesenden Personen ist gering, die verwendeten Baustoffe sind häufig nichtbrennbar, z. B. Beton oder Mauerwerk, und es gibt nur wenige Zündquellen. Die Gebäudehülle ist noch nicht geschlossen, sodass entstehender Rauch ungehindert abziehen kann.

Die Situation ändert sich mit zunehmendem Baufortschritt. In der Phase des Innenausbaus sind deutlich mehr Handwerker vor Ort, es werden vermehrt brennbare Baustoffe verwendet, und es gibt mehr potenzielle Zündquellen. Sowohl das Risiko, dass ein Brand entsteht als auch die Folgen (Personenschäden, Sachschäden) steigen mit fortschreitender Fertigstellung exponential an.

Auf Baustellen führen die üblichen baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen, wie sie in einem fertiggestellten Bauwerk angewendet werden, wegen der sich dynamisch ändernden Gegebenheiten und wegen des provisorischen Charakters einer Baustelle nicht zum Ziel. Während der Bauzeit ist das System der trennenden und abschottenden Bauteile (Wände und Decken etc.) durch die nicht verschlossenen Installationsdurchbrüche außer Kraft gesetzt. Installationsdurchführungen werden i. d. R. erst kurz vor Inbetriebnahme brandschutztechnisch verschlossen.

Brandschutztüren werden zum Schutz vor Beschädigungen ebenfalls erst spät in das Gebäude eingebaut. Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen wie Brandmeldeanlagen etc. werden erst unmittelbar vor Aufnahme der Nutzung aktiviert.

 

Organisatorischer Brandschutz

Auf Baustellen kommt daher dem organisatorischen Brandschutz besondere Bedeutung zu. Dies beginnt bereits mit der Absicherung der Baustelle vor unbefugtem Zutritt durch einen Bauzaun, insbesondere um Brandstiftung zu erschweren.

Auch wenn es selbstverständlich klingt: Ordnung und Sauberkeit reduzieren die Gefahr, dass ein Brand entstehen kann oder sich ausbreitet, erheblich. Für eine geordnete Baustelle ist es unabdingbar, dass ausreichend geeignete Lagerflächen für Baumaterialien zur Verfügung stehen. Hierzu sollte vor Baubeginn eine Baustelleneinrichtungsplanung durchgeführt werden, damit keine wilde, unkoordinierte Lagerung stattfindet und Rettungswege und Zugänglichkeit des Objekts sowie der Nachbarbebauung nicht beeinträchtigt werden. Das regelmäßige Aufräumen und Sauberhalten der Baustelle ist unabdingbar.

Brennbare Baustoffe wie z. B. brennbare Fassadendämmung oder Holzbaustoffe sollten weder in, noch unmittelbar am Gebäude gelagert werden, sondern müssen mit einem Mindestabstand von 5 m abgestellt werden, damit ein möglicher Brand dieser Stoffe nicht auf das Gebäude übergreifen kann.

Brennbare Baustellenabfälle wie Folien, Holzreste, brennbare Dämmstoffe etc., brennbare Flüssigkeiten sowie brand- und explosionsgefährdete Stoffe sollten nicht in oder auf Gebäuden, sondern außerhalb des Gebäudes mit einem Abstand von mindestens 5 m gelagert werden. Empfehlenswert ist das Sammeln in nicht brennbaren, abschließbaren Abfallcontainern.

 

Rettungswege

Baustellen müssen bei Gefahr sicher und schnell verlassen werden können. Im Brandfall kommt, auch während der Bauphase, den Treppenräumen eine zentrale Bedeutung zu. Während der Bauphase handelt es sich aber häufig gar nicht um Treppenräume, da durch fehlende Türen und ungesicherte Installationsführungen und Installationsschächte der Treppenraum in offener Verbindung zu den Geschossen steht und so im Brandfall schnell unpassierbar wird.

Selbst wenn Türen bereits vorhanden sind, sind diese im Gefahrenfall oft ohne Wirkung, da Leitungen und Schläuche gerne durch Treppenhäuser verlegt und selbstschließende Türen verkeilt werden.

Es ist daher sinnvoll, möglichst frühzeitig zumindest einen Treppenraum, der von allen Bereichen eines Geschosses erreichbar ist, wirksam abzuschotten und funktionsfähig zu halten, um einen gesicherten vertikalen Fluchtweg zur Verfügung zu haben. Dieser Treppenraum dient der Feuerwehr im Gefahrenfall als sicherer Angriffsweg. Zu einem funktionsfähigen Treppenraum gehören auch Geländer und Absturzsicherungen.

Alternativ können notwendige Rettungswege auch durch außen am Gebäude aufgestellte Treppentürme des Gerüstbauers sichergestellt werden.

Die Wege innerhalb der Geschosse zu den vertikalen Rettungswegen (Treppenräume oder Außentreppen) müssen jederzeit nutzbar sein. Die Flure müssen soweit möglich freigehalten werden und dürfen nicht zur Lagerung von Baumaterialien genutzt werden, da ansonsten im Notfall ein sicheres Verlassen des Gebäudes nicht möglich ist.

Türen und Abschlüsse im Verlauf der Rettungswege müssen auch auf Baustellen jederzeit ohne Hilfsmittel geöffnet werden können.

Innerhalb der Rettungswege sollten keine Stolperstellen vorhanden sein. Diese Anforderung dürfte jedoch in der Praxis kaum zu erfüllen sein. Umso wichtiger ist es daher, zumindest die Hauptrettungswege (Flure und Treppenhäuser) mit einer ausreichenden Beleuchtung auszustatten.

Gemäß den Vorgaben des Arbeitsstättenrechts ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, wenn bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein sicheres Verlassen der Arbeitsplätze nicht gewährleistet ist. Bei planmäßiger Arbeit ohne ausreichendes Tageslicht (z. B. nachts) und bei innen liegenden Rettungswegen ist daher eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig.

 

Feuerlöscher

Um Entstehungsbrände schnell und effektiv löschen zu können, müssen auf Baustellen geeignete Feuerlöscher vorgehalten werden, die sinnvollerweise in jeder Ebene in den Treppenräumen bereitgestellt werden. Leider gehört diese einfache und kostengünstige Maßnahme noch längst nicht zum Standard auf allen Baustellen. Während der Bauausführung stehen jedoch innerhalb der Geschosse keine funktionsfähigen Wasseranschlüsse zur Verfügung, sodass selbst ein frühzeitig erkannter Brand nicht gelöscht werden kann.Auf Baustellen ist es empfehlenswert, wirksame, nicht frostempfindliche Feuerlöscher einzusetzen. Hierzu eignen sich insbesondere Pulverlöscher.

 

Feuergefährliche Arbeiten: Schweißen, Flexen

Schweißen, Löten, Flexen und andere Arbeiten, die hohe Temperaturen oder Funken erzeugen, gehören zu den feuergefährlichen Arbeiten, die regelmäßig Brände auf Baustellen verursachen. Um das Risiko einer Brandentstehung zu vermindern, müssen die einschlägigen Regelungen zum Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden. In der täglichen Baustellenpraxis ist hier häufig festzustellen, dass weder brennbare Materialien in der Nähe der Arbeiten entfernt oder abgedeckt werden, noch Brandwachen und Feuerlöscher bereitstehen. Neben Schlosserarbeiten sowie der Heizungs- und Sanitärinstallation stellen Dachabdichtungsarbeiten eine besondere Gefahr dar, da durch die hohen Temperaturen häufig unbemerkt in angrenzenden Räumen Brände entstehen. Durch konsequent durchgeführte organisatorische Maßnahmen bei feuergefährlichen
Arbeiten lässt sich bereits eine Vielzahl von Risiken minimieren. Hierzu tragen Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle sowie geregelte Lagerräume und Plätze für Baumaterialien sowie Müllcontainer außerhalb der Gebäude ganz erheblich bei.

 

Zugänglichkeit für die Feuerwehr

Da sich ein Brand jedoch niemals ausschließen lässt, muss sichergestellt werden, dass an der Baustelle eine Möglichkeit besteht, die Feuerwehr alarmieren zu können. Dies stellt angesichts der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen technisch heute kein besonderes Problem mehr dar.

 

Umbau in genutzten Bestandsgebäuden

Bei Baumaßnahmen im genutzten Bestand, z. B. in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, ist immer wieder festzustellen, dass der staubdichten Abtrennung zwischen Baustelle  und genutztem Bereich hohe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Häufig wird dabei aber die brandschutztechnische Wirkung der Abtrennung völlig vergessen. Da bei Baustellen grundsätzlich von einer erhöhten Brandentstehungsgefahr ausgegangen werden muss, sollten die Abtrennungen mindestens feuerhemmend ausgebildet werden. Staubschutzwände
mit OSB-Beplankung sind dabei weitaus wirksamer als Folienabtrennungen. Durch Staubschutzwände werden oftmals notwendige Rettungswege versperrt. Ist z. B. die Sperrung eines Zugangs zum notwendigen Treppenraum unumgänglich, muss im konkreten Fall ein alternativer Rettungsweg zur Verfügung gestellt werden. Sofern hierfür keine Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, darf auch eine vorübergehende Beschränkung der angrenzenden Nutzung nicht gescheut werden.

Vorhandene automatische Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (z. B. Sprinkler- oder Brandmeldeanlagen) dürfen nur vorübergehend im Bereich der Arbeitsstelle und nur nach Absprache mit dem Gebäudeeigentümer und der Feuerwehr außer Betrieb genommen werden. Nach Beendigung der Arbeit bzw. täglich nach Arbeitsschluss sind die Einrichtungen unverzüglich wieder einzuschalten.

 

Fazit

Brandschutz während der Bauausführungsphase ist integraler Bestandteil einer vollständigen Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellV und muss daher vom SiGeKo in Zusammenarbeit mit der Bauleitung und den ausführenden Betrieben erbracht werden. Allerdings spielt der Brandschutz während der Bauphase derzeit in der Baustellenpraxis nur eine untergeordnete Rolle. Angesichts der weiter ansteigenden Zahl von Sanierungen im Bestand und dem damit verbundenen großen Schadensrisiko ist eine verstärkte Berücksichtigung der Belange des Brandschutzes während der Bauzeit dringend notwendig.

Folgende Brandschutzmaßnahmen sollten in einem Sicherheitskonzept mindestens berücksichtigt werden:

  • Zugänglichkeit des Objekts für die Feuerwehr
  • Ausreichende Löschwasserversorgung
  • Benennen eines für den Brandschutz in der Bauphase Verantwortlichen
  • Ordnung auf der Baustelle
  • Konsequente Einhaltung der aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen geforderten Maßnahmen bei Feuerarbeiten
  • Vorhalten von Handfeuerlöschern
  • Lagerung von brennbaren Baustoffen und brennbarem Verpackungsmaterial außerhalb des Gebäudes mit ausreichendem Sicherheitsabstand
  • Treppenhäuser im Rohbau sofort geschossweise ausführen, damit Fluchtwege und der Zugang zur Brandbekämpfung im Brandfall sichergestellt sind
  • Treppenhäuser und Rettungswege freihalten und nicht als Lager- und Abstellflächen nutzen
  • Brandwände geschossweise miterrichten, Öffnungen konsequent verschließen oder schotten
  • Deckenöffnungen und durchgehende Installations- oder Aufzugsschächte schon in der Bauphase brandschutztechnisch sichern

Bei Umbauten im Bestand muss zusätzlich die Abtrennung der Baustelle zum genutzten Gebäudebereich sowie die Aufrechterhaltung der erforderlichen Flucht- und Rettungswege beachtet werden. Bei besonders sensiblen Bauvorhaben, z. B. bei Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen bei laufendem Betrieb, kann es erforderlich sein, dass ein eigenes Brandschutzkonzept für die Umbauzeit erarbeitet werden muss. Brandschutz auf Baustellen ist vor allem organisatorischer Brandschutz. Eine ungeordnete Baustelle ist daher immer ein Zeichen für ungenügenden Brandschutz. Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung ist der Bauleiter für die Sicherheit auf der Baustelle und damit auch für den Brandschutz während der Ausführungsphase verantwortlich. Die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz während der Bauausführung muss regelmäßig und unabhängig überprüft werden, da die Sensibilität angesichts des heute auf Baustellen üblichen Termin- und Kostendrucks für derartige Themen nicht sehr ausgeprägt ist. Regelmäßige Baustellentermine sind somit unverzichtbar.

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