BAUTECHNIK

Luftdichtigkeits- und Dämmebene eines Steildaches: Schädlingsbefall aufgrund von Konvektionsöffnungen und des behinderten Wasserablaufs am Unterdach

Text UND FOTO (HEADER): Dr. P. Körber

Im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Steildach, bestehend aus einer Holzkonstruktion mit Zwischensparrendämmung, kam es aufgrund technischer Mängel bei der Erstellung der Luftdichtigkeitsebene im Dachaufbau zu Undichten aufgrund von großen Konvektionsöffnungen und Durchdringungen sowie zum Hochdrücken des Dämmpakets. Diese technischen Unzulänglichkeiten, die im Rahmen der Trockenbau- und Dämmarbeiten entstanden sind, haben zu umfangreichen, unzulässigen Durchfeuchtungen an der Dachkonstruktion und in der Folge zum Schimmelpilz- und Schwammbefall am Dach geführt. In der Mangelbeseitigung der erheblichen technische Mängel mussten die Dachdeckung sowie die Luftsperre und die Dachdämmung vollständig erneuert werden.

Auszug aus:

Der Bauleiter
Ausgabe Februar 2022
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Ein Objekt in konventioneller Bauweise

Das vorliegend betrachtete Objekt besteht aus einem Wohnhaus mit einer Vollunterkellerung. Das Gebäude ist im Jahr 2003 in Massivbauweise errichtet worden. Es besitzt zudem ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss. Im Dachgeschoss bestehen halbhohe massiv gemauerte Drempel und eine vielgestaltige Dachlandschaft mit nach innen ausgebauten Dachschrägen. Die Dachkonstruktion, bestehend aus einem Pfettendach in Holzbauweise, ist mit einer Zwischensparrendämmung versehen. Der innere Raumabschluss besteht aus Gipskartonplatten, welche an die massiven und geputzten Drempel- und Giebelwände angeschlossen sind. Die Dachdeckung des Objekts besteht aus glasierten Ziegeln auf einer doppelten Lattenebene. Die Unterspannung besteht aus einer auf den Sparren befestigten Unterspannbahn.

Bauschadensuntersuchung am Dach

Anhand einer Bauschadensuntersuchung an dem vorliegend betrachteten Dach wurden umfangreiche Durchfeuchtungen von Holzbauteilen der Dachkonstruktion und der Dachlattung festgestellt. Die im Rahmen der Untersuchung durch elektrische Holzfeuchtemessung festgestellten Messwerte lagen bei 23 % Holzfeuchte. An den aufgefeuchteten Holzbauteilen wurde umfangreicher Schimmelpilzbefall und an der durchfeuchteten Lattenebene ein Befall mit dem weißen Porenschwamm festgestellt. Desweiteren wurde festgestellt, dass die Wärmedämmung nennenswert durchfeuchtet und ebenfalls von Schimmelpilz befallen war. Die Holzfeuchte an Holzkonstruktionen, wie dem vorliegenden Dach, muss grundsätzlich zwingend und dauerhaft unterhalb von 20 % HF gehalten werden, da andernfalls die Gefahr von Holzschädlingen besteht. Dieses war vorliegend nicht eingehalten.

Aufgrund der Feuchte- und Befallssituation an der Dachkonstruktion/Wärmedämmung waren Bauteilöffnungen zur Untersuchung erforderlich:

  • Dampfsperr- und Luftdichtigkeitsebene unterhalb der Dachdämmung
  • Zwischensparrendämmung
  • Unterspannung
  • Lattenebene

Dampfsperr- und Luftdichtigkeitsebene

Anhand der Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Dampfsperr- und Luftdichtigkeitsebene vielfache Konvektionsöffnungen aufwies.

Bei der Dampfsperr- und Luftdichtigkeitsebene handelt es sich um eine oberhalb der Gipskartonplatten verbaute Folie mit einem sd-Wert von 300 m. Gemäß den Anforderungen der EnEV und der DIN 4108 mussten diese Folien luftdicht untereinander und an alle anschließenden Bauteile verbaut werden. Hierzu waren die Anschlüsse an geputzte Mauerwerke mit einem Spezialkleber zu versehen. Die Anschlüsse der Folien untereinander waren mit Spezialklebebändern zu schließen. Durchdringende Bauteile mussten mit speziellen Klebemanschetten versehen werden. Konvektionsöffnungen waren zwingend zu vermeiden. Bei Konvektionsöffnungen handelt es sich um unzulässige Öffnungen der Sperrfolie, an denen die Raumluft in die Dachkonstruktion eindringen kann. Die Vermeidung von Konvektion war zum einen erforderlich, um die Winddichtigkeit des Systems zu gewährleisten, zum anderen war es zwingend erforderlich, die feuchtwarme Raumluft gegen die Dämmebene hin abzusperren.

Im vorliegenden Fall wurde an der Dampfsperr- und Luftdichtigkeitsebene festgestellt, dass die Folie an den Wandanschlüssen vielfach in die Vertikale gezogen, jedoch dort nicht verklebt worden war. Zudem war die Folie nicht fachgerecht im Bereich von Durchdringungen, wie Elt-Leitungen etc., angeschlossen/abgedichtet. Im Bereich anderer Durchdringungen, wie Flex-Dunstrohre, war die Folie ebenfalls nicht dicht angeschlossen. An den Anschlüssen der Folie waren weder Spezialkleber noch Spezialmanschetten vorhanden. Der Einsatz von Spezialklebebändern war nicht fachgerecht erfolgt.

Infolge dieser Mängel bei der Verlegung der Dampfsperr- und Luftdichtigkeitsfolie bestanden große, unzulässige Konvektionsöffnungen. Zudem war die erforderliche Winddichtigkeit in Ebene der Folie nicht ausreichend gegeben. Aufgrund der Konfektionsöffnungen ist es vorliegend zum Eintritt der feuchtwarmen Raumluft in die Dachkonstruktion gekommen, wo diese zu Tauwasserbildung geführt hat.

Hierbei ist es zur Auffeuchtung der Dämmebene gekommen, was zur Schimmelpilzbildung geführt hat. Die feucht gewordene Dämmung verliert auf diese Weise ihren Dämmwert. Des Weiteren ist in der Konstruktionsebene, sprich an der Holzkonstruktion des Daches, Tauwasser entstanden, was zur Schimmelpilzbildung an Holzbauteilen geführt hat.

Die Tauwasserbildung hat zu tun mit der Abhängigkeit des Aggregatzustands der Phasen von der Temperatur und dem Druck. Bei dem „Durchwandern“ der Dämmebene (in Richtung nach außen) kühlt die feuchtwarme Luft zwangsläufig ab, und es kommt zum Taupunkt. Dieser ist durch die Temperatur definiert, bei der aus der in der Luft gelösten Feuchte (=Dampf) Tauwasser-Tropfen werden. Auf diese Weise kommt es zu einer unplanmäßigen Auffeuchtung im Konstruktionsinneren.

 

Lattenebene oberhalb der Unterspannung

Die vorliegend betrachtete Konstruktion des Daches ist als Vollsparrendämmung ausgelegt, was bedeutet, dass die gesamte Sparrenhöhe mit einer höhengleichen Mineralfaserdämmung (zwischen den Sparren) ausgefüllt ist. Oberhalb dieser Dämmebene (auf den Sparren) ist die Unterspannbahn verlegt. Darüber sind die Konterlattung und die Lattenebene für die Dachziegel angeordnet.

Die Unterspannung ist zwingend erforderlich, um etwaigen Flugschnee und Treibregen oberhalb der Dämmebene nach unten in die Regenrinnen entwässern zu können.

Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass es im Rahmen des Innenausbaus, bei der Erstellung der Zwischensparrendämmung, aufgrund nicht fachgerechten Fügens dieser Dämmung zu Zwängungen in dem Dämmpaket gekommen ist. Der Dämmstoff ist derart zwischen den Sparren gestaucht worden, dass dieser (unmerklich) die Unterspannbahn unter die Ziegel/Latten hochgedrückt hat. In der Folge konnten Flugschnee und Treibregen nicht mehr in der Ebene der Konterlattung fachgerecht abgeführt werden. Es kam dort zu Wasseranstauungen und somit zu dauerhaften Durchfeuchtungen der Lattenebene und der Ziegel. Aus diesem Grund haben sich in dieser Ebene Holzschädlinge und Schimmelpilz angesiedelt. Im Rahmen der Bauteilöffnungen wurde festgestellt, dass an dem Dach nun vielfach ein umfassender Befall mit dem weißen Porenschwamm (in der Lattenebene) vorhanden war.

Desweiteren wurden Feststellungen zu den Durchdringungen an der Unterspannung getroffen. In den Bereichen, wo die Dunstrohre die Unterspannbahn durchdringen, wurden vorliegend keine fachgerechten, dichten Manschetten mit Klebung verbaut. Stattdessen wurden dort Klemmringe mit einem großen Durchmesser verwendet. Diese Klemmringe waren zu den Dunstrohren hin jeweils nicht abgedichtet und besaßen dort umfangreiche Konvektionsöffnungen in der Unterspannung. Diese Konstruktionsart hat vorliegend dazu geführt, dass die feuchtwarme Luft, welche durch die darunter (raumseitig) befindliche Dampf- und Windsperre hindurch in die Dämmebene eintreten konnte, zudem in die Ebene oberhalb der Unterspannung eintreten konnte, wo es ebenfalls zu Kondensatbildung mit den entsprechenden Folgen gekommen ist.

Es ist daher vorliegend sowohl im Bereich der Dachkonstruktion als auch in der Lattungsebene und sogar an der Unterseite der Dachziegel zur Kondensatbildung und zum Schimmelpilzbefall bzw. zum Befall mit dem weißen Porenschwamm gekommen.

Die Sanierung des Daches gestaltete sich als sehr umfangreich.

Aufgrund des im vorliegenden Fall vorhandenen umfangreichen und schwerwiegenden Schadenbildes, sowohl an der Dampf- und Windsperre des Daches als auch an den Dachkonstruktionshölzern und an den Dachlatten, war zur Mangelbeseitigung eine umfangreiche Sanierung erforderlich.

Die Bekämpfung der Holzschädlinge musste vorliegend nach der DIN 68800 erfolgen. Hierbei muss beispielsweise das befallene Holz vollständig ausgetauscht werden, und es muss ein Gesundschnitt am nicht befallenen Holz (um den Befall herum) erfolgen.

Alle Konvektionsöffnungen am Dach mussten fachgerecht und dauerhaft geschlossen/angeschlossen werden.

Die durchfeuchteten, befallenen Holzbauteile und die durchfeuchtete Wärmedämmung mussten ausgetauscht werden.

Die Sanierung zur Mangelbeseitigung musste daher von außen, sprich von der Dachseite her erfolgen. Hierzu war das Gebäude vollständig einzurüsten, und die Dachdeckung war vollständig zu entfernen. Nach erfolgter Sanierung konnte das Dach wieder eingedeckt werden. Aus Witterungsgründen konnten die Arbeiten lediglich abschnittsweise erfolgen.

 

Fazit

Die vorliegend beschriebenen, umfangreichen Baumängel und Bauschäden, welche sehr umfangreiche Mangelbeseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen nach sich zogen, wären durch eine sachgerechte Bauüberwachung durchaus vermeidbar gewesen.

Eine erfahrene Bauüberwachung/Bauleitung kann die sensiblen Anschlussstellen der Wind- und Dampfsperren an massive Bauteile und an Durchdringungen durch die Dachkonstruktionen zum richtigen Zeitpunkt kritisch hinterfragen und explizit überprüfen. Insofern handelt es sich bei den vorliegenden Tauwasser- und Durchfeuchtungsschäden um im Rahmen der Planung und der Bauleitung/Bauüberwachung durchaus vermeidbare Baumängel/Bauschäden.

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