Ausgabe Juni 2020

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Das Anordnungsrecht der Bauleitung
Das Recht des mit den Leistungen der Bauüberwachung, Leistungsphase 8 der Anlage 10 HOAI, beauftragten Planers, verbindliche Anweisungen an die ausführenden Unternehmen oder auch an andere Planer zu erteilen, wird in Verträgen häufig nicht klar geregelt. Dies führt insbesondere dann zu Problemen, wenn aufgrund von Weisungen Mehrkosten oder Mängel entstehen oder der Bauablauf verzögert wird. Damit besteht für den Bauüberwacher das Risiko, bei fehlender Bevollmächtigung aufgrund erteilter Anordnungen später in Haftung genommen zu werden.Das Recht des mit den Leistungen der Bauüberwachung, Leistungsphase 8 der Anlage 10 HOAI, beauftragten Planers, verbindliche Anweisungen an die ausführenden Unternehmen oder auch an andere Planer zu erteilen, wird in Verträgen häufig nicht klar geregelt. Dies führt insbesondere dann zu Problemen, wenn aufgrund von Weisungen Mehrkosten oder Mängel entstehen oder der Bauablauf verzögert wird. Damit besteht für den Bauüberwacher das Risiko, bei fehlender Bevollmächtigung aufgrund erteilter Anordnungen später in Haftung genommen zu werden.

Bauzeit/Behinderungsfolgen – Teil 1: Bauzeitverlängerung
Zeit ist Geld, auch am Bau. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber sind an einer schnellen und rechtzeitigen Fertigstellung des Bauvorhabens interessiert. Höherer Umsatz des Auftragnehmers ist i. d. R. mit höherem Gewinn verbunden. Nicht einsatzfähige Produktionsmittel kosten hingegen nur Geld. Dem Auftraggeber liegt an einem rentablen Einsatz seines Kapitals bzw. an einem pünktlichen Einzug in seine Wohn- oder Gewerbeimmobilie. Bauzeitverzögerungen bergen daher erhebliches Streitpotenzial für die Bauvertragsparteien. Während die Bauzeit im BGB-Bauvertrag nicht geregelt ist, enthalten die §§ 5 und 6 VOB/B detaillierte Bauzeitregelungen. Die nachfolgenden Darstellungen befassen sich deshalb mit dem VOB/B-Vertrag.

BAUTECHNIK
Abdichtung von Kellergeschossen
Erdberührte Bauteile von Kellergeschossen müssen mit einer geeigneten Abdichtung versehen werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit und Wasser dauerhaft zu verhindern. Für die Abdichtung eignen sich je nach Art der Wassereinwirkung und weiterer Randbedingungen flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe sowie Abdichtungsbahnen.

Balkone, Loggien und Laubengänge
Als Bauteile, die weitgehend an der Fassade bzw. dem Dach angeordnet sind, sind sie zum einen der Witterung – im Wesentlichen Temperaturschwankungen von ca. -20 bis 50 °C und Feuchtigkeitseinwirkungen – ausgesetzt, zum anderen bilden sie die Schnittstelle zwischen Außen- und Innenbereich, sodass die Bautenschutzmaßnahmen im Fokus der Ausführung stehen, um Mängel oder sogar Schäden in den Innenräumen zu verhindern. Mechanische Beanspruchungen der meist als Kragplatte ausgebildeten Konstruktionen und Abrieb der Oberfläche durch Nutzung sowie ggf. chemische Einflüsse, z. B. durch Außenluftbestandteile oder Tausalze, erhöhen die Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausführung der einzelnen Gewerke.

Frische Luft!

Die letzten Wochen und Monate waren hinsichtlich Corona sicherlich für uns alle nicht einfach … nicht nur die fehlenden sozialen Kontakte, sondern vor allen Dingen auch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit machten uns ganz schön zu schaffen. Inzwischen dürfen wir zum Glück alle wieder etwas mehr Freiheit genießen.

Doch wie werden wohl unsere wohlverdienten Urlaube dieses Jahr aussehen? Vermutlich werden viele von uns die warmen Temperaturen auf den heimischen Balkonen und Loggien verbringen, statt die italienische Strandpromenade entlang zu spazieren.

Was Sie in Ihrem Berufsalltag als Bauleiter bei der Planung und Umsetzung von Balkonen, Loggien und Laubengängen beachten müssen, lesen Sie in Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe ab S. 15.

Eine stressfreie Bauphase wünscht Ihnen

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“