Ausgabe September 2020

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Ausgesuchte Beispiele für die intensive Überwachungspflicht durch die Bauüberwachung
Sinn der Objektüberwachung, wie sie in der Leistungsphase 8 für den Objektplaner in der HOAI zumindest aus Vergütungssicht normiert ist, ist die Sicherstellung einer vertragskonformen und mangelfreien Bauausführung der vom Auftraggeber beauftragten Leistungen. Diese Aufgabe der Bauüberwachung beinhaltet auch eine kritische Kontrolle der Ausführungsplanung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauüberwacher die Leistungsphase 5 selber in Auftrag hatte oder nicht. Die Ausführungsplanung ist insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Vergabe, durch Bedenkenanmeldungen und Hinweise der ausführenden Unternehmen oder durch Änderungen des Auftraggebers noch aktuell ist und ob sie auch den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Bauzeit/Behinderungsfolgen – Teil 3: Bauzeitnachträge 2.0
Teil 1 dieses Beitrags beschäftigte sich mit den Folgen des Bauverzugs für den Auftragnehmer sowie den Möglichkeiten, die Bauzeit durch die Anzeige von Behinderungen zu verlängern. In Teil 2 des Beitrags wurden die Voraussetzungen erläutert, unter denen der Auftragnehmer einen Schadensersatzanspruch auf Mehrkosten gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B geltend machen kann, wenn der Auftraggeber die Behinderungsgründe zu vertreten hat. Im vorliegenden Teil 3 werden die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 VOB/B i. V. m. § 642 BGB oder einen Vergütungsanspruch nach § 1 Abs. 3 VOB/B, § 2 Abs. 5 VOB/B dargestellt, die jeweils kein Verschulden des Auftraggebers erfordern.

BAUTECHNIK
Planung und Ausführung von Aufzügen
Nicht nur die Gestaltungsvarianten von Aufzugsanlagen sind überaus vielfältig, sondern ebenso die Anforderungen z. B. hinsichtlich der Sicherheit der Nutzer, des Brand- und Schallschutzes und der Bauordnungen der Bundesländer. Eine detaillierte, nutzungs- und gebäudegerechte Planung ist die Grundlage für eine sorgfältige Bauüberwachung, um eine mängelfreie Ausführung und sichere Nutzung zu gewährleisten.

SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Schutzkleidung und Schutzausrüstung für die Baustelle
Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle beinhalten u. a., geeignete Schutzkleidung und Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen bzw. das Tragen und deren bestimmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren.

Sicherheit ist oberstes Gebot!

In Ihrer Funktion als Bauleiter tragen Sie nicht nur Verantwortung dafür, dass Ihre Baustellen termin- und fachgerecht abgeschlossen werden.

Vor allen Dingen müssen Sie dabei auch dafür sorgen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter vor etwaigen Unfall- und Verletzungsgefahren bestens geschützt sind. Nicht immer eine leichte Aufgabe …

In Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe lesen Sie, wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter mit der passenden Schutz- und Sicherheitskleidung vor Gefahren auf der Baustelle schützen können.

Eine unfallfreie Bauphase wünscht Ihnen

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“