Ausgabe September 2015

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Wie weit geht die Vertretungsvollmacht eines Bauleiters?
Immer wieder müssen auf der Baustelle unter hohem Zeitdruck wichtige Entscheidungen getroffen werden. Doch wann darf der Bauleiter für den Auftraggeber rechtsgeschäftlich handeln? Wie kann eine Vollmacht dabei das persönliche Haftungsrisiko verringern?

ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Bauablaufstörungen – Wie Sie langsamen Dienstleistern „Beine machen“
Reibungslose Bauabläufe sind eine elementare Aufgabe der Bauleitung. Bauherren warten ungeduldig auf den ersehnten Einzug, Investoren erwarten den zeitnahen Rücklauf ihrer Investitionen. Was ist zu tun, wenn es doch zu Verzögerungen kommt?

BAUTECHNIK
Betonarbeiten – Maßnahmen für rissfreie Bauteile
Es ist ein heißer Hochsommernachmittag, ein Tag nach dem Betonieren der obersten Geschossdecke. Die Decke ist voller Risse und der Bauherr in heller Aufregung… Risse können nicht nur den optischen Geltungswert beeinträchtigen, sondern auch die Funktionstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken beträchtlich einschränken. Strategien zur Rissvermeidung sowie einfache Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle auf der Baustelle helfen, dieses „Pulverfass“ zwischen Bauherrn und Ausführendem zu entschärfen.

Feuchtemessung – Wann ist ein Baustoff „trocken“?
Restfeuchte ist die Hauptursache von Feuchteschäden. Genaue Messungen des kritischen Restfeuchtegehalts sind anhand eines bekannten Feuchteprofils und dem Grenzwert des Ausgleichsfeuchtezustands der Baustoffmasse möglich. Mit den Messergebnissen lässt sich dann beurteilen, ob ein Baustoff zur weiteren Verarbeitung geeignet ist oder nicht.

In die eigene Tasche

Bestechlichkeit in 62 Fällen, Untreue in 16 Fällen und Steuerhinterziehung in fünf Fällen ‒ da hat sich der ehemalige Bauleiter des Gebäudemanagements der Stadt Neuss doch einiges zuschulden kommen lassen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den 61-Jährigen nun wegen Korruption im Amt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Eine relativ milde Strafe. Doch der Angeklagte half, die alltägliche Korruption bei der Stadt aufzudecken.

Von 2006 bis 2012 hat der ehemalige Bauleiter regelmäßig nicht nur Bargeld, sondern auch Elektroartikel wie Wäschetrockner, Weihnachtsbeleuchtung oder Spielekonsolen von Firmen angenommen. Dafür wurden die Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt und konnten überhöhte Rechnungen stellen. Insgesamt entstand so ein Schaden von rund 120.000 €.

Die Grenzen zwischen Recht und Unrecht sind jedoch nicht immer so klar zu erkennen, wie in diesem Fall. Rechtsanwalt Andreas Paessler erklärt daher ab Seite 11, wann ein Bauleiter als rechtsgeschäftlicher Vertreter für einen Vollmachtgeber auftreten darf.

Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen

Stefanie Ritter
Redaktion „Der Bauleiter“