Ausgabe Oktober 2017

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Das neue Bauvertragsrecht – Der Architekten- und Ingenieurvertrag
Neben der Formulierung eines eigenen Bauvertrags im Rahmen des Werkvertragsrechts und der Einführung des eigenständigen Verbraucherbauvertrags hat der Gesetzgeber auch erstmals eigene gesetzliche Regelungen ausschließlich zum Architekten- und Ingenieurvertrag geschaffen.

ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Modernes datenbankbasiertes Mängelmanagement – Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis
Wie können die Erfassung und Verwaltung von Mängeln durch eine datenbankbasierte Lösung positiv beeinflusst werden? Ein Blick auf die persönlichen Erfahrungen des Autors als Bauleiter und Projektmanager bei Sweco zur Entwicklung eines modernen Mängelmanagementsystems.

BAUTECHNIK
Estriche einbauen, kontrollieren, schützen und belegen
Estriche dienen im Wohnungsbau meist zur Aufnahme von Oberböden wie Parkett, Fliesen oder Teppichen. Im Industriebau sind Estriche oft hohen Belastungen ausgesetzt oder müssen direkt oberflächenfertig hergestellt werden. In beiden Fällen ist die Trocknungszeit ein zeitkritischer Punkt, der den gesamten weiteren Bauablauf beeinflussen kann. Daher müssen bei Auswahl, Einbau und Nachbehandlung von Estrichen mehrere kritische Faktoren beachtet werden.

SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Die Sicherung von Baugruben und Gräben
Jedes Jahr ereignen sich im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bei Arbeiten in und an Baugruben und Gräben Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen. Ein Überblick zu den wesentlichen Regelungen zur arbeitssicheren Erstellung von Baugruben und Gräben sowie Hinweise auf besondere Unfallgefahren und wie diese abgewendet werden können.

Zum Wohle des Volkes

Auf dem Rückweg von der Baustelle direkt mit einem Handwerker Änderungen am Telefon besprechen – kein Problem, wenn man eine Freisprechanlage verwendet. Doch viele Autofahrer nutzen diese eben nicht und bedienen ihr Smartphone auch während der Fahrt. Wer nun jedoch beim Nachrichten tippen oder telefonieren erwischt wird, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl den Weg für Verschärfungen frei gemacht.

Bei Verstößen gegen das „Handyverbot“ gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg und es werden 100 statt bisher 60 Euro fällig. Kommt es durch die Ablenkung zu einer Sachbeschädigung drohen gar 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Bußgelder sollen abschrecken und damit den Straßenverkehr sicherer machen.

Schutzvorschriften für Verbraucher waren auch eine wesentliche Motivation für das neue Bauvertragsrecht. Um Planerleistungen ebenfalls abzusichern, gibt es zudem Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag. Welche Besonderheiten des Planerrechts nun geregelt werden, lesen Sie ab S. 4.

Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen

Stefanie Bobinger
Redaktion „Der Bauleiter“