Ausgabe Juni 2017

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Das neue Bauvertragsrecht – Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Am 09.03.2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts beschlossen, diesem hat am 31.03.2017 der Bundesrat zugestimmt. So wird es ab dem 01.01.2018 umfangreiche Änderungen im Bereich des Werkvertragsrechts geben.

BAUTECHNIK
Sonnenschutz – Mängelfreie Verschattungssysteme
Hell oder dunkel, kalt oder warm – was sollen Sonnenschutzanlagen heute erfüllen? Genügt ein Rollladen, oder kann man mit Außenraffstoren den gleichen Nutzen erzielen? Einschätzungen, die schon bei der Planung, Produktauswahl und nicht zuletzt bei der Ausführung von Verschattungssystemen berücksichtigt werden sollten.

SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Baumschutz auf Baustellen
Bäume erfüllen im urbanen Bereich vielfältige Funktionen. Sie spenden Schatten und Sauerstoff, kühlen durch Verdunstung und binden Feinstaub. Die Gehölze gestalten den öffentlichen Raum, dienen als Lebensraum für Tiere, Insekten und Pilze und haben eine wichtige Wohlfahrtswirkung. Doch oftmals gefährden Bauarbeiten den Baumbestand. Dann können besondere Schutzmaßnahmen für Bäume notwendig sein.

BAUKOSTEN
Baukostenplanung beim Bauen im Bestand
Als Folge des immer knapper werdenden Baulandes, der demografischen Entwicklung und der Energiewende nimmt die Bedeutung des Bauens im Bestand stetig zu. Im Gegensatz zu einem Neubauvorhaben sind bei der Altbausanierung eine Vielzahl verschiedener Faktoren bei der Kostenplanung zu beachten. Diese Faktoren unterscheiden sich von Projekt zu Projekt.

Einvernehmliche Lösungen

„Mit unserem Gesetzentwurf stärken wir die Rechte der Bauherren. Das betrifft den Vertragsabschluss und seine Vorbereitung, aber auch den Verlauf der Vertragserfüllung. Denn ein Hausbau ist nicht immer im Detail planbar. Er erstreckt sich oft über längere Zeit, in der sich Wünsche und Bedürfnisse ändern können. Unser Gesetzentwurf ermöglicht es Bauherren und Unternehmern, hier zu einvernehmlichen Lösungen zu finden.“ Mit diesen lobenden Worten beschreibt Bundesjustizminister Heiko Maas die Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Im Vordergrund seiner Betrachtung liegt der Verbraucherschutz.

Doch die Konkretisierung und Verschärfung der bislang überwiegend allgemein gehaltenen Regeln zum Bauvertrag und zum Werkvertrag bedeuten vor allem für die am Bau Beteiligten viele Änderungen, z. B. durch die erweiterten Gewährleistungsansprüche für Unternehmer, neue Vorgaben zur fiktiven Abnahme oder die Einführung von Abschlagszahlungen für Nachträge. Baurechtsanwalt Guido Sandmann hat für Sie ab Seite 4 die neuen gesetzlichen Regelungen zusammengefasst und ihre Auswirkungen auf die Praxis kommentiert.

Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen

Stefanie Bobinger
Redaktion „Der Bauleiter“