Ausgabe Dezember 2020

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Probleme bei der Beauftragung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
Die Vergütung von Leistungen nach Zeitaufwand, im Wesentlichen also für geleistete Arbeitsstunden, ist im Bau- und Planungsbereich nicht unüblich. Im BGB finden sich weder für den Werk-, den Bau- oder den Architekten- und Ingenieurvertrag Regelungen für die Abrechnung nach Stunden. Die §§ 631, 632 BGB regeln allgemein und ohne dass auf einzelne Vergütungsmöglichkeiten eingegangen wird nur, dass die vereinbarte Vergütung vom AG geschuldet wird; bei Fehlen einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung ist immer eine stillschweigende Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung anzunehmen. Die Höhe der nicht ausdrücklich vereinbarten Vergütung liegt grundsätzlich in der „üblichen Höhe“. Die Regelungen zum Bauvertrag enthalten in § 650c Abs. 1 für die Vergütung auch nur den Hinweis darauf, dass sich bei einer fehlenden Vergütungsvereinbarung für geänderte Leistungen die Höhe des Vergütungsanspruchs nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, Wagnis und Gewinn berechnet. Auch hier gibt es keine Regelungen zur Art der Vergütung, insbesondere keine Regelung zur Abrechnung auf Stundenbasis.

ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Video-Meetings: Baubesprechungen online
Pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen machen neue Kommunikationsformen notwendig. Wie bleibt man mit Fachplanern, Handwerkern oder Bauherren multimedial in Kontakt und was sollte man dabei beachten?

BAUTECHNIK
Durchdringungen in Abdichtungen
Durchdringungen in Abdichtungen stellen besondere Herausforderungen an Planer und Ausführende. Einerseits ist durch eine fachgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Abdichtung auch im Bereich von Durchdringungen dauerhaft gegeben ist und ein Hinterlaufen ausgeschlossen wird. Andererseits sind bei der Abdichtung von Durchdringungen im Vergleich zur Flächenabdichtung zusätzliche Anforderungen und Regeln zu beachten.

Neue Norm für Blower-Door-Messungen: Welche Änderungen ergeben sich mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG?
Die Blower-Door-Messung ist immer öfter fester Bestandteil der energetischen Berechnung eines Gebäudes. Zum einen, weil der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Überprüfung der Luftdichtheit vorschreibt, zum anderen, weil sich dadurch z. T. erhebliche Einsparpotenziale ergeben. Doch wie muss eigentlich gemessen werden, und wie sieht ein korrektes Prüfprotokoll aus?

Good Bye 2020!

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu …

Das hinter uns liegende Jahr war wohl für uns alle etwas „ganz Besonderes“, allerdings wohl überwiegend nicht im positiven Sinne. Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber vermissen werde ich das Jahr 2020 nicht.

Es gab viele Momente, in denen Unsicherheit, Verständnislosigkeit, Furcht und Anspannung die Stimmungslage prägten. Teilweise kam man sich sogar ganz schön verloren vor – in einer Welt, die plötzlich so anders ist.

Ich wünsche uns allen, dass das neue Jahr wieder mehr Normalität mit sich bringt. Dass wir wieder unsere Freiheit genießen und unsere Wünsche und Träume wahr werden lassen können!

Ich wünsche Ihnen Gesundheit, Freude und ein gesegnetes Weihnachtsfest!

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“