Ausgabe November 2016

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Zu guter Letzt – Aufgaben des Bauleiters in Leistungsphase 8 (Teil 6)
Zur Bauüberwachung gehört nach der HOAI auch das Management der bei der Abnahme festgestellten Mängel. Damit endet die Leistung der Bauleitung deutlich später als die der ausführenden Unternehmen. Um auch die letzten Aufgaben der LPH 8 ordentlich abzuschließen, gibt der finale Teil dieser Serie ausführliche Praxishinweise.

BAUTECHNIK
Kellerabdichtungen nach neuer Abdichtungsnorm
Planung und Ausführung von erdberührten Bauteilen werden zukünftig in DIN 18533 geregelt. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Normung, erläutert die neuen Regeln zur Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile und zeigt die Anwendung der Norm am Beispiel der Abdichtung von Kellern (Bodenplatte und Wände) üblicher Ein- und Mehrfamilienhäuser für verschiedene Situationen und Details.

BAUKOSTEN
Baukostenoptimierung: Investitions- und spätere Betriebskosten im Blick
Bei der Betrachtung der Baukosten stehen üblicherweise die Investitionskosten bzw. die eigentlichen Herstellungskosten im Vordergrund. Auf die Nutzungsdauer einer Immobilie gesehen, machen die Herstellungskosten ca. 20 % der Gesamtkosten aus. Die Nutzungskosten schlagen hingegen mit 80 % zu Buche. Eine ganzheitliche Betrachtung eröffnet daher neue Optimierungsmöglichkeiten.

#Mindestlohn #EPD2017

Seit eineinhalb Jahren haben wir ihn nun auch in Deutschland: den gesetzlichen Mindestlohn. Nun wird er zum 1. Januar 2017 erstmals angehoben. 34 Cent erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann mehr, so kommen sie auf 8,84 Euro pro Stunde. Auf das Jahr gerechnet sind dies für einen Vollzeitbeschäftigten ein Einkommensplus von 650 Euro. Rund vier Millionen Beschäftigte profitieren in Deutschland vom bundesweiten Mindestlohn.

Dass Frauen und Männer den gleichen Stundenlohn erhalten, ist eher untypisch. Bei uns in Deutschland gibt es einen geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut Statistischem Bundesamt aktuell bei 21 % liegt. Der „Equal Pay Day“ markiert symbolisch diesen Unterschied. Für den gleichen Lohn arbeiten Frauen rund 77 Tage mehr als Männer. Konkret bedeutet dies, während Männer ab dem 1. Januar Geld für ihre Arbeit erhalten, werden Frauen erst ab dem 18. März bezahlt. Gedanken und Aktionen zum Equal Pay Day 2017 werden unter dem Hashtag #EPD2017 in den sozialen Medien gesammelt.

Damit Sie keine Abzüge bei Ihrem Honorar riskieren, gibt Ihnen Rechtsanwalt Guido Sandmann ab S. 4 wertvolle Tipps und Musteranschreiben zur Hand.

Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen

Stefanie Ritter
Redaktion „Der Bauleiter“