Einsatz von Ersatzbaustoffen: Was muss nach der Ersatzbaustoffverordnung beachtet werden?
Seit dem 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV, kurz EBV) in Kraft. Trotz einer Vorlaufzeit von zwei Jahren herrscht häufig Unsicherheit bei der Anwendung der neuen Vorschrift.